Pacht
Aus WISSEN-digital.de
vertragliche Überlassung eines Gegenstandes, meist einer Immobilie oder eines Grundstückes, zum Gebrauch und zur wirtschaftlichen Nutzung durch eine Person (den Pächter) bei entsprechender Gegenleistung (Pachtzins). Die Pacht kann auch auf Rechte bezogen sein, z.B. die Nutzung eines Patents.
Kalenderblatt - 28. April
1947 | Thor Heyerdahl startet mit dem Balsafloß "Kon-Tiki" zur Reise durch den Pazifik. |
1952 | Der japanische Friedensvertrag tritt in Kraft. |
1977 | Die Urteile im Stammheimer Terroristenprozesses werden verkündet. |
Magazin
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick
- Entdeckungsreise Tansania: Zwischen Serengeti und Sansibar