Nötigung
Aus WISSEN-digital.de
§ 240 Strafgesetzbuch, strafrechtlich jede unzulässige Beeinflussung der Willens- und Entschlussfreiheit eines anderen durch Drohung oder Gewaltanwendung, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen; sie ist eine Straftat gegen die persönliche Freiheit und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Nötigung wird von spezielleren Vorschriften verdrängt, deren Grundtatbestand eine Nötigung voraussetzt (z.B. Freiheitsberaubung).
Kalenderblatt - 15. Mai
1799 | Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser. |
1955 | Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit. |
1959 | Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab. |
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