Normenkontrolle
Aus WISSEN-digital.de
Prüfung von Rechtsnormen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, z.B. von Gesetzen mit der Verfassung usw. Prüfungsorgane sind die Verfassungsgerichte der Länder und das Bundesverfassungsgericht. Eine Normenkontrolle kann durch die Judikative und die Exekutive veranlasst werden. Dem Bürger der Bundesrepublik Deutschland steht die Verfassungsbeschwerde und die Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht als Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung.
Kalenderblatt - 16. Mai
1924 | Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus. |
1933 | Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind. |
1939 | Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen. |
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