Norm (Recht)

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    (lateinisch) auch: Rechtssatz;

    rechtliche Anforderung, die grundsätzlich an jeden gerichtet ist, prinzipiell aus Tatbestand und Rechtsfolge bestehend. Die Normen z.B. des Verwaltungsrechts besitzen eine geringere Bestandskraft als formelle Gesetze, sind diesen untergeordnet und werden im Zweifel von den Gesetzen "gebrochen". Sonderfall sind die "Normen" der Europäischen Union, die formal verabschiedet werden und für alle Mitglieder der Union die Durchsetzungskraft von Gesetzen haben.

    Kalenderblatt - 15. Mai

    1799 Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser.
    1955 Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit.
    1959 Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab.