Nichteheliches Kind
Aus WISSEN-digital.de
seit 1970 übliche Bezeichnung für uneheliches Kind. Die rechtliche Stellung des nichtehelichen Kindes wurde durch das seit 1. Juli 1970 gültige so genannte Nichtehelichengesetz verbessert. Die Bestimmung des BGB, nach der das nichteheliche Kind mit seinem Vater als nicht verwandt gilt, wurde aufgehoben.
Nach Art. 6 Abs. 5 Grundgesetz sind den nichtehelichen Kindern durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Durch das am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) und das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (ErbGleichG) vom 16.12.1997 wurden die Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern größtenteils beseitigt (Vgl. § 1615a Bürgerliches Gesetzbuch).
Nach dem neuen Recht erklären die Eltern gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den die Mutter oder der Vater führt, zum Namen des Kindes (vgl. § 1617 Abs. 1 Satz 3 BGB). Steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser führt (vgl. § 1617a Abs. 1 BGB).
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick