Münzhoheit

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    auch: Münzregal;

    Bezeichnung für das Hoheitsrecht des Staates, das Münzwesen in seiner Gesamtheit zu regeln.

    Die Münzhoheit fiel nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nationen 1806 an die souveränen Fürsten und Städte. 1867 übernahm der Norddeutsche Bund die uneingeschränkte Münzhoheit, 1871 zog das Deutsche Reich die Münzhoheit an sich.