Meldepflicht
Aus WISSEN-digital.de
Rechtspflicht der Meldung bei den zuständigen Behörden: Wohnungswechsel müssen innerhalb einer Woche dem örtlichen Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden, Geburten auf dem Standesamt angezeigt werden. Auch verschiedene Krankheiten (Botulismus, Cholera, Diphterie, Milzbrand, Pest, Tollwut u.a.) unterliegen nach dem deutschen Seuchenrechtsneuordnungsgestz vom 20. Juli 2000 der Meldepflicht und müssen innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt bekannt gegeben werden.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick