Mehrheitsprinzip
Aus WISSEN-digital.de
auch: Majoritätsprinzip;
rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass sich die Minderheit bei Entscheidungen der Mehrheit zu fügen hat und dass die Frage der Entscheidung damit beantwortet ist, wie die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden hat. Das Mehrheitsprinzip als Wahlprinzip ist in Demokratien das technische Mittel, um Entscheidungen herbeizuführen. Siehe auch Mehrheit.
Kalenderblatt - 1. Mai
1786 | Uraufführung der Oper "Hochzeit des Figaro" von Wolfgang Amadeus Mozart. |
1892 | Der erste D-Zug befördert Passagiere zwischen Berlin und Köln. |
1916 | Der Reichstagsabgeordnete Karl Liebknecht wird bei einer Friedensdemonstration trotz seiner Immunität verhaftet. |
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