Mehrheit
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auch: Majorität;
der größere Teil innerhalb eines beliebigen Bezugssystems. Bei Abstimmungen und Wahlen nach dem Mehrheitsgrundsatz (Majoritätsprinzip) gilt der Wille der Mehrheit als Ausdruck des Gemeinwillens. Unterschieden wird dabei zwischen der absoluten Mehrheit (über 50 Prozent der abgegebenen Stimmen), der Zweidrittelmehrheit (mindestens 67 Prozent der Stimmen) und der relativen Mehrheit (die meisten Stimmen, aber nicht mehr als 50 Prozent).
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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