Legalitätsprinzip

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch) Gesetzmäßigkeitsgrundsatz;

    grundsätzliche Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt), jede Straftat bei Verdacht zu verfolgen (§§ 152, 160, 163 Strafprozessordnung, § 386 Abgabenordnung). Eine Anzeige ist somit nicht notwendig. Das Legalitätsprinzip wahrt den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

    Ausnahmen gelten durch das Opportunitätsprinzip.

    Kalenderblatt - 5. Mai

    1912 Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet.
    1930 Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten.
    1936 Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird.