Legalitätsprinzip
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch) Gesetzmäßigkeitsgrundsatz;
grundsätzliche Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt), jede Straftat bei Verdacht zu verfolgen (§§ 152, 160, 163 Strafprozessordnung, § 386 Abgabenordnung). Eine Anzeige ist somit nicht notwendig. Das Legalitätsprinzip wahrt den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.
Ausnahmen gelten durch das Opportunitätsprinzip.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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