Landrecht
Aus WISSEN-digital.de
- im Mittelalter das in den einzelnen Ländern gültige Recht, das die Landgerichte unter Königsbann oder als überkommenes Volksrecht ausübten; dem Landrecht als dem allgemeinen Recht eines Stammesterritoriums gegenüber standen die Sonderrechte wie Stadt-, Hof- oder Lehensrecht.
- in der Neuzeit das in einem Gesetzbuch zusammengefasste bürgerliche Recht innerhalb eines deutschen Staates, z.B. das Allgemeine Landrecht von Preußen (1794), 1900 bis auf geringe Reste vom BGB abgelöst.
Kalenderblatt - 16. Mai
1924 | Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus. |
1933 | Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind. |
1939 | Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen. |
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