Landrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im Mittelalter das in den einzelnen Ländern gültige Recht, das die Landgerichte unter Königsbann oder als überkommenes Volksrecht ausübten; dem Landrecht als dem allgemeinen Recht eines Stammesterritoriums gegenüber standen die Sonderrechte wie Stadt-, Hof- oder Lehensrecht.
    2. in der Neuzeit das in einem Gesetzbuch zusammengefasste bürgerliche Recht innerhalb eines deutschen Staates, z.B. das Allgemeine Landrecht von Preußen (1794), 1900 bis auf geringe Reste vom BGB abgelöst.

    Kalenderblatt - 16. Mai

    1924 Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus.
    1933 Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind.
    1939 Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen.