König

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    1. nach dem Kaiser Träger höchster staatlicher Gewalt oder höchster Repräsentant in der Monarchie oder in heutigen konstitutionellen Monarchien. Zu den germanischen Herrschervorstellungen vom Volkskönigtum (Wahl unter den Mitgliedern einer sich oft durch Abstammung von den Göttern legitimierenden Königsippe durch die Volksversammlung) und Heereskönigtum kamen seit dem Fränkischen Reich der antik-römische Amtsgedanke und die christliche Vorstellung vom Gottesgnadentum hinzu, d.h. Gebundensein an die überlieferten Volksgesetze und die Zustimmung der Großen bei eigener Gesetzgebungs-, Besteuerungs-, Gerichts- und Heeresgewalt sowie Kirchenhoheit, oberste Instanz der Friedenswahrung. Im Mittelalter galt teils Wahlprinzip, teils Erbfolge.
    1. zentrale Figur im Schachspiel, dessen Eroberung (Matt) das Ziel einer Schachpartie ist.
    1. nach dem Ass die zweithöchste Spielkarte im Kartenspiel.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.