Kriegsrecht
Aus WISSEN-digital.de
- völkerrechtliche Normen über die Kriegführung, besonders zur Vermeidung unnötiger Grausamkeiten, z.B. Verbot bakteriologischer Waffen, Plünderungen, Geiselnahme. Quellen: Genfer Konventionen, Haager Abkommen.
- im Kriegsfall geltende innerstaatliche Rechtsnormen, darunter auch die verschärften Strafbestimmungen und das beschleunigte Verfahren gegenüber während des Kriegszustandes begangener militärischer Vergehen (Standrecht). Einschränkung von Grundrechten wie Pressefreiheit und Freizügigkeit; Zwangswirtschaft.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |