Kriegsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    1. völkerrechtliche Normen über die Kriegführung, besonders zur Vermeidung unnötiger Grausamkeiten, z.B. Verbot bakteriologischer Waffen, Plünderungen, Geiselnahme. Quellen: Genfer Konventionen, Haager Abkommen.
    2. im Kriegsfall geltende innerstaatliche Rechtsnormen, darunter auch die verschärften Strafbestimmungen und das beschleunigte Verfahren gegenüber während des Kriegszustandes begangener militärischer Vergehen (Standrecht). Einschränkung von Grundrechten wie Pressefreiheit und Freizügigkeit; Zwangswirtschaft.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.