Kernreaktorsicherheit

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    auch: Reaktorsicherheit;

    Maßnahmen und Einrichtungen zum sicheren Betrieb eines Kernreaktors.

    Die aktive Reaktorsicherheit hat die Aufgabe, Unfall oder Schaden zu verhüten. Die passive Reaktorsicherheit soll bei einem aufgetretenen Unfall den Schaden möglich gering halten. Zur aktiven Reaktorsicherheit zählen die Einrichtungen der Regelungstechnik, des Havarieschutzes und des Strahlenschutzes. Die Dimensionierung der passiven Reaktorsicherheit geht von einem größten anzunehmenden Unfall (GAU) aus. Die wesentlichsten Komponenten der passiven Reaktorsicherheit sind Sicherheitseinschluss und Notkühl- und Sprühsysteme.