Kaufmann
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im Rechtssinne jeder, der im eigenen Namen ein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt (vgl. § 1 Handelsgesetzbuch) oder dessen gewerbliches Unternehmen ein Handelsgewerbe ist. Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister und Führung von Geschäftsbüchern (vgl. §§ 2, 3 Handelsgesetzbuch).
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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