Kapitulation
Aus WISSEN-digital.de
- Vereinbarung zur Einstellung der Kampfhandlungen - nicht des Krieges - zwischen den Befehlshabern zweier sich gegenüber stehender Truppen. Der Kapitulation folgen meist Entwaffnung und Gefangennahme der gegnerischen Streitkräfte sowie der Einmarsch der Sieger in das Gebiet der Kapitulierenden.
- allgemein: Aufgeben einer Bemühung.
Kalenderblatt - 26. April
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1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |