Inhaberpapiere
Aus WISSEN-digital.de
Wertpapiere, über die der jeweilige Besitzer volles Verfügungsrecht (inklusive Eigentumsrechte) hat. Der Inhaber dieser Wertpapiere ist ohne einen zusätzlichen Nachweis berechtigt, die mit den Inhaberpapieren verbundenen Rechte für sich geltend zu machen. Zu den Inhaberpapieren zählen unter anderem Obligationen, Inhaberaktien oder Pfandbriefe.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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