Herausgabeanspruch
Aus WISSEN-digital.de
Anspruch auf Herausgabe einer Sache. Der Herausgabeanspruch kann sich auf Vertrag, z.B. § 667 Bürgerliches Gesetzbuch oder Gesetz, z.B. §§ 812, 823 Bürgerliches Gesetzbuch begründen, den Besitz einer Sache betreffen, § 812 Bürgerliches Gesetzbuch oder an den nichtberechtigten Besitzer gerichtet sein, § 985 Bürgerliches Gesetzbuch.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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