Gründung

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    Maßnahme zur Gewährleistung der Standsicherheit des Bauwerks und zur Überführung der Gebäudelasten in den Baugrund. Die Gründung ist abhängig von der Tragfähigkeit, der zulässigen Bodenpressung, dem Grundwasserstand des Bodens, von der Primärstruktur und der Last des Bauwerkes.

    a) Flachgründungen werden als offene Gründung in trockenen oder trocken gelegten Baugruben als Streifen-, Einzel- oder Plattenfundament oder als Trägerrost ausgeführt.

    b) Tiefgründungen werden vorgenommen, wenn tragfähiger Boden erst in großer Tiefe vorhanden ist. Dazu gehören Pfeiler-, Brunnen- und Pfahlgründungen. Letztere werden aus abgerammten Holz- oder Stahlbetonpfählen oder aus in Bohrungen eingebrachten Stahlbeton (Ortpfähle) hergestellt.

    c) Sondergründungen sind Polster- und Druckluftgründung (Caisson).

    Kalenderblatt - 29. April

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    1945 Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften
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