Grundbuch

    Aus WISSEN-digital.de

    nach § 873 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 1 ff. Grundbuchordnung bei den Grundbuchämtern öffentlich geführtes staatliches Register, in dem alle Daten über Grundstücke verzeichnet sind, z.B. Größe, Lage, Eigentümer und Belastung des Grundstücks. Das Grundbuch kann von jedem bei berechtigtem Interesse eingesehen werden.

    Kalenderblatt - 15. September

    1812 Die Russen legen nach dem Einmarsch Napoleons I. in der Hauptstadt Moskau Feuer und vernichten so Napoleons Winterquartier.
    1879 Die Nationalhymne El Salvadors, "A la Patria" ("Dem Vaterland"), wird im Nationalpalast zur Aufführung gebracht.
    1919 Die erste republikanische bayerische Verfassung tritt in Kraft.