Grundbuch
Aus WISSEN-digital.de
nach § 873 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 1 ff. Grundbuchordnung bei den Grundbuchämtern öffentlich geführtes staatliches Register, in dem alle Daten über Grundstücke verzeichnet sind, z.B. Größe, Lage, Eigentümer und Belastung des Grundstücks. Das Grundbuch kann von jedem bei berechtigtem Interesse eingesehen werden.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |