Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Aus WISSEN-digital.de

    staatliches Verfahren, das die Schaffung, Übertragung oder Entziehung meist privater Rechte durch behördliche Mitwirkung zum Gegenstand hat, z.B. in Grundbuch-, Familien-, Urkunden- und Vormundschaftssachen.