Freiheitsstrafe
Aus WISSEN-digital.de
Strafe durch Entzug der persönlichen Freiheit nach dem StGB; seit dem 1. Strafrechtsreformgesetz von 1969 die einzige Strafe an der Freiheit. Die Freiheitsstrafe vereinigt heute die früheren Strafarten wie Zuchthaus, Haft und Gefängnis. Das Maß der Freiheitsstrafe reicht von lebenslang (bei Mord) bis zu mindestens 1 Monat; das Höchstmaß der derzeitigen Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre; die Freiheitsstrafe des Jugendstrafrechts heißt Jugendstrafe.
Siehe auch Haft.
KALENDERBLATT - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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