Flottenabkommen
Aus WISSEN-digital.de
Internationale Verträge zur Begrenzung bzw. Beendigung des Flotten-Wettrüstens.
1921/22 wurde auf der Konferenz von Washington die Stärke der Schlachtflotten für die Länder USA, Großbritannien, Japan, Frankreich und Italien im Verhältnis von 5:5:3:1,75:1,75 festgelegt.
1935 schlossen das Britische Commonwealth und das Deutsche Reich einen Vertrag, in dem das Verhältnis der deutschen zur britischen Flottenstärke mit 35:100 (bei U-Booten 45:100) definiert wurde. Diese außenpolitische Maßnahme Hitlers zielte darauf ab, seinen Friedenswillen international zu dokumentieren, einen politischen Ausgleich mit England zu erreichen und gleichzeitig die deutsche Flotte aufzurüsten.
Kalenderblatt - 28. April
1947 | Thor Heyerdahl startet mit dem Balsafloß "Kon-Tiki" zur Reise durch den Pazifik. |
1952 | Der japanische Friedensvertrag tritt in Kraft. |
1977 | Die Urteile im Stammheimer Terroristenprozesses werden verkündet. |
Magazin
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick
- Entdeckungsreise Tansania: Zwischen Serengeti und Sansibar