Falsche Anschuldigung

    Aus WISSEN-digital.de

    Nach § 164 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen anderen bei einer Behörde oder einem anderen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten einer rechtswidrigen Tat verdächtigt, um gegen den Verdächtigen ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen.