Europäischer Rat
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Wichtigstes Entscheidungsorgan der EU mit legislativen und exekutiven Befugnissen; Zusammenkunft der Regierungschefs und Außenminister der Staaten der Europäischen Gemeinschaften. Der Europäische Rat tagt seit 1975 regelmäßig zweimal pro Jahr. 1992/93 wurde er durch den Vertrag von Maastricht zu einer festen Institution der Europäischen Union. Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Linien der EU fest, u.a. in der Außen- und Sicherheitspolitik, der Wirtschafts- und Währungsunion. Seine Beschlüsse, je nach Sachgebiet Mehrheitsbeschlüsse oder einstimmig getroffene Entscheidungen, sind rechtsverbindlich.
Der Vorsitz im Europäischen Rat (Ratspräsidentschaft) wechselt turnusmäßig alle sechs Monate in einer festgelegten Reihenfolge.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |