Europarat

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    auch: Straßburger Versammlung;

    lockere Organisation von 47 europäischen Staaten (d.h. alle europäischen Staaten außer Weißrussland), die Türkei und drei vorderasiatischen Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Georgien), die zum Zweck der Zusammenarbeit der Staaten in wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Fragen 1949 gebildet wurde. Sie ist das erste praktische Ergebnis der z.T. auf die Paneuropa-Idee Coudenhove-Kalergis zurückgehenden Paneuropa-Bewegung, die den politischen Zusammenschluss Europas anstrebt. Sitz der Organisation ist Straßburg.

    Sie ist gegliedert in Ministerkomitee (der Außenminister) und Parlamentarische Versammlung (der Abgeordneten aus den Ländern, auch aus den Oppositionsparteien). Da sowohl Verteidigungsfragen wie auch Fragen, welche die Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten berühren, außerhalb der Diskussion stehen, beschränken sich die Beratungen auf allgemeine Probleme der Politik, Wirtschaft, Kultur usw. Mitglieder der Organisation können alle europäischen Staaten werden, die als Rechtsstaaten anerkannt sind und die Menschenrechte garantieren.

    1950 wurde die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet; 1954 die Europäische Kulturkonvention und 1955 die Konvention über Niederlassungsrechte.