Erzämter

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    die Hofämter des Heiligen Römischen Reiches (bis 1806), die besonders bei den Krönungsfeierlichkeiten ausgeübt wurden;

    hervorgegangen aus den vier germanischen Hausämtern (Truchsess, Kämmerer, Marschall und Schenk); seit der Krönung Ottos des Großen zwischen den Fürsten wechselnd.

    Seit 1257 (bestätigt durch die Goldene Bulle 1356) fest in den Händen der sieben Kurfürsten; die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln waren die Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien; der Pfalzgraf bei Rhein war Erztruchsess, der Herzog von Sachsen Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg Erzkämmerer und der König von Böhmen Erzschenk; 1652 kam das Erzschatzmeisteramt hinzu, 1692 das Erzbanneramt.

    Die mit den Erzämtern verbundenen Dienste waren schließlich nur noch symbolische Zeremonien, wurden von erblichen Stellvertretern aus dem hohen Adel verrichtet (Erbämter).

    Kalenderblatt - 5. Mai

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