Einrede
Aus WISSEN-digital.de
im Zivilprozess Behauptung von Tatsachen, die einer Klage entgegengesetzt werden kann und geeignet ist, den klägerischen Anspruch als nicht zu Recht bestehend zu erweisen. Die Einrede ist aufschiebend, wenn sie dem Klageanspruch nur vorübergehend entgegensteht, sie ist zerstörend, wenn sie die Geltendmachung des Anspruches dauernd ausschließt (z.B. Verjährung).
Kalenderblatt - 15. Mai
1799 | Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser. |
1955 | Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit. |
1959 | Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab. |
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