Eingetragen
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Merkmal von Gesellschaften und Vereinen (z.B. "e. V.", eingetragener Verein; "e. G.", eingetragene Genossenschaft); Bedeutung: Diese Institution ist (in der Regel bei einem Registergericht) offiziell registriert. Die Möglichkeit der Eintragung ist an bestimmte Auflagen gebunden, beim Verein (§§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) z.B. die Mindestzahl von sieben Mitgliedern, das Abfassen einer schriftlichen Satzung und die Anmeldung durch die Vorstandsmitglieder.
Kalenderblatt - 1. Mai
1786 | Uraufführung der Oper "Hochzeit des Figaro" von Wolfgang Amadeus Mozart. |
1892 | Der erste D-Zug befördert Passagiere zwischen Berlin und Köln. |
1916 | Der Reichstagsabgeordnete Karl Liebknecht wird bei einer Friedensdemonstration trotz seiner Immunität verhaftet. |
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