Eingetragen

    Aus WISSEN-digital.de

    Merkmal von Gesellschaften und Vereinen (z.B. "e. V.", eingetragener Verein; "e. G.", eingetragene Genossenschaft); Bedeutung: Diese Institution ist (in der Regel bei einem Registergericht) offiziell registriert. Die Möglichkeit der Eintragung ist an bestimmte Auflagen gebunden, beim Verein (§§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) z.B. die Mindestzahl von sieben Mitgliedern, das Abfassen einer schriftlichen Satzung und die Anmeldung durch die Vorstandsmitglieder.