Eid
Aus WISSEN-digital.de
die in bestimmter Form abgegebene verbindliche Erklärung über den Wahrheitsgehalt einer Aussage; die Herkunft des Eides liegt im Kultischen; heute wird der Eid in erster Linie im juristischen Bereich verwandt, um die Wahrheit, eine Erklärung oder Treueverpflichtung zu untermauern; z.B. Amtseid, Offenbarungseid; die Eidesformel von Zeugenaussagen im Gericht kann sich auf Gott beziehen oder ohne religiösen Bezug sein; wer wissentlich unter Eid die Unwahrheit sagt, schwört einen so genannten Meineid ("mein" ursprünglich im Sinne von "falsch"), der schwer bestraft wird, wird fahrlässig aber im Glauben, die Wahrheit zu sagen geschworen, liegt ein Falscheid vor, der eine Geldstrafe oder bis zu einjährigen Freiheitsentzug zur Folge hat.
Kalenderblatt - 2. Mai
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1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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