Ehevertrag
Aus WISSEN-digital.de
§ 1408 Bürgerliches Gesetzbuch, Vertrag unter Ehegatten oder Verlobten, durch den güterrechtlichen Verhältnisse in vom gesetzlichen Güterstand abweichender Weise vereinbart werden. Der Ehevertrag muss vor Gericht oder einem Notar bei gleichzeitiger, jedoch nicht zwingend persönlicher Anwesenheit abgeschlossen und öffentlich beurkundet werden.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2004 besteht bei Eheverträgen zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit, Regelungen in Eheverträgen, die einen Partner schwer benachteiligen, sind jedoch sittenwidrig und damit nichtig. Dazu zählen individuelle Vereinbarungen beim Krankheits- und Altersunterhalt sowie bei Unterhaltsansprüchen wegen Kinderbetreuung.
Kalenderblatt - 15. Oktober
| 1815 | Ankunft Napoleons I. am Ort seiner zweiten und endgültigen Verbannung, der Insel St. Helena im mittleren Atlantik. |
| 1894 | Verhaftung des französischen jüdischen Hauptmanns Alfred Dreyfus unter Anklage des Hochverrats. Die Affäre um ihn führt zu schweren Erschütterungen der Dritten Republik. |
| 1923 | Die deutsche Reichsregierung ergreift erste Maßnahmen zur Überwindung der Inflation, nachdem auf den Devisenbörsen ein Dollar vier Milliarden Mark kostet. |
Magazin
- Die Gesellschaft ist zunehmend unzufrieden mit Deutschland – immer mehr Menschen denken ans Auswandern
- Cannabis richtig lagern: So bleiben Blüten frisch und aromatisch
- Gold online sicher kaufen: So erkennen Sie unseriöse Angebote
- Heizölpreise auf Rekordniveau 2026 – Ursachen, Prognosen und Aussichten für Verbraucher
- Erkältungswelle 2026 in Deutschland – wirksame Hausmittel, Symptome und Tipps zur schnellen Genesung
![[Hauptseite]](/extensions/SkinDarwin/wissen-digital/header.png)