Ehename

    Aus WISSEN-digital.de

    der von den Ehepartnern gemeinsam geführte Nachname, durch die dem Standesamt gegenüber abgegebene Erklärung bestimmt. Dies kann sowohl der Geburtsname des Mannes als auch der Frau sein. Erfolgt keine Erklärung, behalten beide Ehegatten den bis zu ihrer Heirat geführten Namen (§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch). Kinder erhalten den gemeinsam geführten Ehenamen, bzw. durch Bestimmung der Eltern den Namen des einen Elternteiles (§ 1616 ff. Bürgerliches Gesetzbuch).