Carolina

    Aus WISSEN-digital.de

    kurz für: Constitutio criminalis Carolina (Abk.: C.C.C.);

    von Kaiser Karl V. 1532 nach dem Muster der Bambergischen Halsgerichtsordnung als Strafgesetzbuch für die "peinlichen" Verbrechen erlassen; erste reichseinheitliche Regelung des Strafrechts und -verfahrens; obwohl von großer Härte (Verstümmelungen, Folter), war die Carolina in einigen deutschen Ländern (Mecklenburg, Bremen, Schaumburg-Lippe) noch bis 1871 in Kraft.