Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BfA;
Träger der Rentenversicherung für Angestellte mit Sitz in Berlin. Körperschaft des öffentlichen Rechts; Gesetz über die Errichtung der BfA vom 7. August 1953 mit späteren Änderungen.
Hauptaufgabe der BfA ist die Berechnung und Zahlung von Renten und die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen. Finanziert wird die Arbeit der BfA durch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch einen Bundeszuschuss; sie hat unter den öffentlichen Institutionen den größten Haushalt.
Kalenderblatt - 1. Mai
1786 | Uraufführung der Oper "Hochzeit des Figaro" von Wolfgang Amadeus Mozart. |
1892 | Der erste D-Zug befördert Passagiere zwischen Berlin und Köln. |
1916 | Der Reichstagsabgeordnete Karl Liebknecht wird bei einer Friedensdemonstration trotz seiner Immunität verhaftet. |
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