Auslaugen

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    lösliche und unlösliche Bestandteile fester Stoffe voneinander trennen. Es handelt sich beim Auslaugen um ein Extraktionsverfahren, bei dem Extraktionsgut und -mittel sich in einem geschlossen Behälter befinden, der wiederholt geschüttelt wird. Der zu extrahierende Stoff löst sich dabei im Extraktionsmittel.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.