Auflassungsvormerkung

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    dient der Sicherung des Erwerbers; sie schließt einen Zweitverkauf oder eine Belastung des Grundstücks aus. Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen, der Käufer kann so über den Vertragsgegenstand verfügen.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.