Grundbuch
Aus WISSEN-digital.de
nach § 873 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 1 ff. Grundbuchordnung bei den Grundbuchämtern öffentlich geführtes staatliches Register, in dem alle Daten über Grundstücke verzeichnet sind, z.B. Größe, Lage, Eigentümer und Belastung des Grundstücks. Das Grundbuch kann von jedem bei berechtigtem Interesse eingesehen werden.
Kalenderblatt - 28. März
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1962 | Die DDR verabschiedet ihr eigenes Zollgesetz. |
1979 | Reaktorunfall im amerikanischen Harrisburg, der die Gefahr einer riesigen Verseuchung des Umlands heraufbeschwört. |
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