Arbeitsdienst

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    freiwillige bzw. gesetzlich verfügte körperliche Arbeit für das Allgemeinwohl. Während des nationalsozialistischen Regimes in Deutschen Reich war der Arbeitsdienst ab 1935 eine Zwangsmaßnahme für alle Bürger, die keinen Militärdienst leisten konnten oder nicht in der industriellen Produktion tätig waren. Der sechsmonatige "Reichsarbeitsdienst" (Abk.: RAD) bestand ab 1938 aus zunehmend militärischen Aufgaben. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Arbeitsdienst weitgehend in die Kriegsführung eingebunden, und auch Kinder und Jugendliche wurden herangezogen.