Arbeitgeberverbände
Aus WISSEN-digital.de
Zusammenschluss der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis in Form privatrechtlicher Vereine. Arbeitgeberverbände sind Verhandlungspartner der Gewerkschaften und vertreten als solche die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Forderungen der Arbeitnehmer. Dachverband ist die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.), die ihren Sitz in Berlin hat. In Tarifbelangen hat sie keine Weisungsbefugnis gegenüber den Teilverbänden.
Kalenderblatt - 27. April
1521 | Der portugiesische Entdecker Fernando de Magellan wird getötet. |
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1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |