Abgassonderuntersuchung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: ASU,

    § 47 a Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung, zur Überwachung und Minimierung des Abgasausstoßes von Kraftfahrzeugen; (in Deutschland vorgeschriebene,) spätestens nach einem Jahr durchzuführende Untersuchung zur Kontrolle des Abgasausstoßes eines Kfz. Besonders werden der Gehalt an Kohlenmonoxiden, die Leerlaufdrehzahl und der Zündzeitpunkt geprüft. Erteilung einer Plakette.

    Betroffen sind Fahrzeuge mit Benzinmotor, Dieselfahrzeuge. Davon ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind; Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind; Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen (§ 28); land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen; selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.