Zwangsarbeit

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    schwerste Form der Freiheitsstrafe in verschiedenen Staaten (z.B. England, Frankreich, USA), die auf Ausnutzung der Arbeitskraft der Häftlinge für öffentliche Zwecke ausgerichtet ist. Bis 1956 unterhielt die damalige Sowjetunion eigene Zwangsarbeitslager, um große Bauvorhaben durch Zwangsarbeiter durchführen zu lassen. In Deutschland ließ das nationalsozialistische Regime Zwangsarbeit durch KZ-Häftlinge verrichten (siehe auch Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"); heute verbietet das Grundgesetz in Art. 12 und die Konvention zum Schutze der Menschenrechte in Art. 4 die Zwangsarbeit in Deutschland.