Zivilprozessordnung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: ZPO;

    enthält den wesentlichen Teil der Vorschriften, die das Verfahren zur Führung von Zivilprozessen regeln.

    Verfahrensweg des Zivilprozesses: Güteverfahren, Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht, Parteivorschläge, Beweisaufnahme, Urteil, dagegen Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung.

    Einer mittellosen Partei kann Prozesskostenhilfe gewährt werden.