Zivilprozessordnung
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: ZPO;
enthält den wesentlichen Teil der Vorschriften, die das Verfahren zur Führung von Zivilprozessen regeln.
Verfahrensweg des Zivilprozesses: Güteverfahren, Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht, Parteivorschläge, Beweisaufnahme, Urteil, dagegen Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung.
Einer mittellosen Partei kann Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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