Zentgraf

    Aus WISSEN-digital.de

    im Mittelalter der vom Landesfürsten eingesetzte Vorsitzende der Zent, eines Gerichtsbezirkes unterhalb der Grafschaft, besonders in Ostfranken. Der Zentgraf entspricht dem sächsischen Gograf und ist zuständig für Kriminalfälle. Den Zentgerichten standen die Land- oder Grafengerichte (für die causae maiores, die schweren Fälle) gegenüber.