Zeittakt

    Aus WISSEN-digital.de

    Ein Zeittakt stellt die Dauer einer Gesprächsgebühreneinheit im Fernsprechverkehr dar. Der Zeittakt ist bei vielen Fernsprechtarifen abhängig von der Entfernungszone (Orts-, Regional-, Fernbereich, Ausland), dem Wochentag (Unterscheidung zwischen Montag bis Freitag und Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) und der Tageszeit (genaue Zeitabgrenzungen innerhalb eines 24-Stunden-Tages) sowie der Telefongesellschaft. So kann die Zeitbezugseinheit 60 Sekunden betragen, aber auch davon abweichen und z.B. 40, 30, 12, 9, 6, 3, 2 oder 90, 150, 240 Sekunden lang sein. Die Zeittakte (z.B. Grundzeitakt, Zeittaktverdoppelung usw.) werden mit Zeittaktgebern erzeugt, die die Zähltakte für die Gebührenerfassung in den Fernvermittlungsstellen senden. Zur Anwendung kommen Maschinenzeittaktgeber und elektronische Zeittaktgeber.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.