Widmung
Aus WISSEN-digital.de
- Festlegung eines Zweckes von Rechts wegen, durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung; durch die Widmung eines Objektes zu einem bestimmten Zweck wird die Eigenschaft als öffentliche Sache begründet und die Nutzung desselben bestimmt und begründet; dies tritt beispielsweise bei Straßen oder Grünflächen, die zu Parks gewidmet werden, in Kraft.
- Eine Widmung einer Privatperson hat keine so weit reichenden Folgen wie eine juristische; dabei wird meist ein (Kunst-)Werk einer Person gewidmet, die dadurch keinerlei rechtliche Ansprüche geltend machen kann; es geht dabei in erster Linie um das Renommee.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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