Widmung

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    1. Festlegung eines Zweckes von Rechts wegen, durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung; durch die Widmung eines Objektes zu einem bestimmten Zweck wird die Eigenschaft als öffentliche Sache begründet und die Nutzung desselben bestimmt und begründet; dies tritt beispielsweise bei Straßen oder Grünflächen, die zu Parks gewidmet werden, in Kraft.
    2. Eine Widmung einer Privatperson hat keine so weit reichenden Folgen wie eine juristische; dabei wird meist ein (Kunst-)Werk einer Person gewidmet, die dadurch keinerlei rechtliche Ansprüche geltend machen kann; es geht dabei in erster Linie um das Renommee.

    Kalenderblatt - 5. Mai

    1912 Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet.
    1930 Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten.
    1936 Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird.