Verfassungsfeind

    Aus WISSEN-digital.de

    Dieser Begriff wurde durch den Radikalenerlass 1972 als innenpolitischer polemischer Begriff in die öffentliche Diskussion eingeführt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff nicht aufgeführt. Als Verfassungsfeinde gelten diejenigen Personen, die politisch extreme Meinungen vertreten, insbesondere Kommunisten und Angehörige links- und rechtsextremer Gruppierungen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.