Völkermord

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch-lateinisch) auch: Genocidium, Genozid;

    von Lemkin geprägter Begriff für die vollständige oder teilweise, direkte oder indirekte Vernichtung einer Rasse, einer religiösen oder nationalen Volksgruppe oder Minderheit. 1948 von den Vereinten Nationen (UN) als Reaktion auf die nationalsozialistische Vernichtung der Juden als Delikt wider das Völkerrecht deklariert. Die UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte zählt zu den Verbrechen des Völkermords auch die Zumutung unmenschlicher Lebensbedingungen, das Verhindern von Geburten und das absichtliche Zufügen von körperlichen Schäden an einer Volksgruppe. Nach § 220 a des Strafgesetzbuches wird der Völkermord in der Bundesrepublik Deutschland mit lebenslanger Haftstrafe bestraft.

    Als Beispiele für Völkermord gelten die Verfolgung der Juden im Dritten Reich und die Angriffe gegen Albaner im Kosovokonflikt 1999.

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