Urkundenprozess

    Aus WISSEN-digital.de

    beschleunigte Prozessart, bei der die den Klageanspruch begründende Behauptung durch Urkunden bewiesen werden muss, zur Erlangung eines zunächst vorläufigen Vollstreckungstitels. Hier gelten unter anderem besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. §§ 592 ff. Zivilprozessordnung).