Unterhaltspflicht

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    gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Gewährung des Unterhaltes. Unterhaltspflichtig sind Ehepaare gegeneinander, die Eltern gegen die Kinder, die Blutsverwandten in auf- und absteigender gerader Linie in der Erbfolgeordnung, in der Schweiz auch die Geschwister untereinander. Der Unterhaltspflicht steht der Unterhaltsanspruch entgegen, der Anspruch setzt Bedürftigkeit voraus und wird an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gemessen (vgl. §§ 1360, 1601 Bürgerliches Gesetzbuch). Die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden (vgl. § 170 Strafgesetzbuch).

    Kalenderblatt - 26. April

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