Tschetschenien (autonome Republik)

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    autonome Republik im Nordkaukasus; 15 700 km²; 1,15600 000  Millionen Einwohner; Hauptstadt: Grosny (tschetschenisch: Dschochar-Chala).

    Geschichte

    Tschetschenien erklärte 1990 seine Souveränität. Nach einem Staatsstreich General Dudajews, der sich 1991 zum Präsidenten wählen ließ, wurde 1992 von der russischen Regierung der Ausnahmezustand verhängt. 1994/95 Einmarsch russischer Truppen, die die Autonomiebestrebungen Tschetscheniens in einem grausamen Krieg unterdrückten. Der russische Präsident Jelzin sah sich als Befehlshaber der russischen Armee der internationalen Ächtung für die Verbrechen in Tschetschenien ausgesetzt. 1996 waren die Russen dazu gezwungen, sich zurückzuziehen. 1997 benannten die Tschetschenen die Hauptstadt Grosny in Dschochar-Chala um (nach dem ersten Präsidenten Dschochar Dudajew). 1999/2000 kam es zu einem erneuten Einmarsch russischer Truppen in Tschetschenien und zur Einnahme Grosnys (zweiter Tschetschenienkrieg). Auch weiterhin kommt es zu Kämpfen zwischen tschetschenischen Separatisten und russischen Truppen. Die große Mehrheit der Tschetschenen stimmte jedoch bei einem Referendum im März 2003 für eine endgültige Anbindung an Russland und für eine neue Verfassung. Bei den Präsidentschaftswahlen im Oktober 2003 wurde der Kandidat Moskaus, Achmat Kadyrow, Sieger. Menschenrechtsorganisationen nannten die Wahl angesichts des anhaltenden Guerillakrieges eine Farce. Kadyrow wurde im Mai 2004 Opfer eines Bombenanschlags tschetschenischer Rebellen. Zu seinem Nachfolger wurde der bis dahin als Innenminister amtierende Alu Alchanow (ebenfalls von Moskau unterstützt) gewählt. Im April 2007 übernahm Ramsan Kadyrow, der Sohn Achmat Kadyrows, das Präsidentenamt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.